Hausordnung
Grund- und Oberschule „Schenkenland“ Groß Köris
Hausordnung
1. Allgemeines
Die Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte, Angestellte, Benutzer und Besucher der Grund- und Oberschule „Schenkenland“ Groß Köris.
Die Bestimmungen der Hausordnung haben das Anliegen, einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen, jedermann während seines Aufenthaltes im Schulbereich vor Schaden und Belästigung so weit wie möglich zu schützen und das vom Schulträger zur Verfügung gestellte Gebäude samt Einrichtung unbeschädigt zu erhalten.
Besucher melden sich im Sekretariat an.
Die Schulleiterin der Grund- und Oberschule „Schenkenland“ bzw. ihr Stellvertreter üben das Hausrecht aus.
2. Ablauf des Unterrichtstages
1. Std. 7.45 Uhr - 8.30 Uhr
Pause : 10 min
2. Std. 8.40 Uhr - 9.25 Uhr
3. Std. 9.25 Uhr - 10.10 Uhr
Hof-Pause: 20 min
4. Std. 10.30 Uhr - 11.15 Uhr
5. Std. 11.15 Uhr - 12.00 Uhr
Mittagspause: 20 min
6. Std. 12.30 Uhr - 13.15 Uhr
Pause : 5 min
7. Std. 13.20 Uhr - 14.05 Uhr
Festlegungen:
I. Der Unterricht an der Grund- und Oberschule Groß Köris wird an 5 Tagen in der Woche (Montag bis Freitag) durchgeführt.
Ausnahmen können durch die Schulkonferenz beschlossen werden.
Die Zustimmung des Schulträgers ist einzuholen.
II. Der Beginn des Unterrichts wird für alle Bereiche der Schule auf 7.45 Uhr festgelegt.
Die SchülerInnen gehen nach ihrem Eintreffen auf das Schulgelände. Ab 7.20 Uhr darf das Schulhaus betreten werden. Ausnahmen können bei der Schulleitung beantragt werden.
Für SchülerInnen der Grundschule sind die Räume ab 7.10 Uhr zugänglich und eine Aufsicht ist gewährleistet.
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht später beginnt, kommen erst zur betreffenden Stunde. Eine Ausnahme gilt für die Kinder, die auf den Schulbus angewiesen sind.
Mit dem Vorklingeln (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) begeben sich Schüler und Lehrerkräfte in die entsprechenden Unterrichtsräume und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Die Unterrichtsstunde wird durch die Lehrkraft beendet.
In den Hofpausen gehen alle SchülerInnen auf den Schulhof.
Die Mappen werden geordnet im Unterrichtsraum oder davor abgestellt.
Nach Unterrichtsschluss (bzw. nach dem Essen) verlassen alle Schüler den gesamten Verantwortungsbereich der Schule. Busschüler warten an den dafür festgelegten Plätzen (bzw. in Räumen).
III. Für Pausen, Unterrichtsausfall und Freistunden sollen die Regelungen der Nr. 3 der VV Schul- betrieb angewandt werden.
IV. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.
Wenn ein(e) Schüler/Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen kann, muss die Schule
unmittelbar informiert werden. Bei längerem Fehlen ist spätestens nach zwei Wochen eine schriftliche Zwischenmitteilung vorzulegen. Die schriftliche Entschuldigung muss bis spätestens am dritten Tag nach der Wiederkehr an die Schule bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.
Meldet sich ein(e) Schüler/Schülerin im Verlauf der Unterrichtszeit vom Unterricht ab (z.B. Erkrankung, Verletzung) und verlässt das Schulgelände, so muss in jedem Fall eine Meldung bei der Klassenlehrkraft und im Sekretariat erfolgen, damit eine Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten erfolgen kann.
Im Krankheitsfall während des Schülerbetriebspraktikums muss eine schriftliche Krankmeldung durch den Arzt erfolgen.
Bei Zuspätkommen erfolgt eine Information im Klassenbuch. Im Wiederholungsfall sind angemessene Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
Die begründete Beantragung einer Beurlaubung vom Unterricht erfolgt rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin de Freistellung schriftlich und zwar:
-
Bis zu drei Tage bei der Klassenlehrkraft
-
Mehr als drei Tage bei der Schulleitung,
so dass ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann.
Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Insbesondere ist die Verlängerung der Ferien durch Freistellung grundsätzlich nicht erlaubt.
Der durch das Fehlen versäumte Unterrichtsstoff wird selbstständig und zeitnah bewertungsrelevant nachgeholt.
3. Verhalten
a) Das eigene Verhalten im Unterricht ist so zu gestalten, dass man selbst und die
Mitschüler im Wissenserwerb nicht gestört werden. Den Anweisungen der
Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
b) Das Essen und Trinken in allen Fachräumen ist untersagt.
c) Im Schulhaus wird gegangen, das Rennen ist untersagt.
d) Alle Schüle gehen rücksichtsvoll miteinander um und gefährden ihre
Mitschüler nicht durch unangemessenes Verhalten.
e) Die Klassenräume werden in den Pausen gut durchlüftet.
f) Das Sitzen auf den Heizkörpern ist untersagt. Die Heizkörper dürfen nicht durch
Papier oder andere Gegenstände verstopft werden.
g) Jede Klasse bestimmt pro Woche einen Ordnungsdienst, der am Stundenende für eine saubere Tafel und ein ordentliches Verlassen des Unterrichtsraumes sorgt. Nach Unterrichtsschluss werden alle Stühle im Klassenraum hochgestellt.
h) In den kleinen Pausen ist der Aufenthalt auf den Fluren erlaubt, wenn es dadurch
zu keinen Verzögerungen beim Unterrichtsbeginn kommt.
i) Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und vorrangig in den Pausen zu
benutzen. Es ist stets darauf zu achten, die Räume sauber, funktionsfähig und
ordentlich zu halten.
j) In den Hofpausen gehen alle Schüler auf den Pausenhof. Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheidet die Aufsicht führende Lehrkraft, ob sich die Schüler und Schülerinnen im Schulhaus aufhalten dürfen.
k) An unserer Schule ist das Tragen von Kleidungsstücken, die gegen die allgemeinen Normen einer öffentlichen Schule verstoßen, untersagt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Aufschriften beleidigender, obszöner oder dem Jugendschutzgesetz widersprechender Art sind.
Das Mitbringen und Tragen verfassungsfeindlicher Symbole ist streng verboten und zieht grundsätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Das gilt ebenso für Texte und Tonträger verfassungswidrigen Inhalts.
l) Besteht der begründete Verdacht, dass SchülerInnen Gegenstände, wie unter k)
benannt, mit sich führen, wird gegebenenfalls die Polizei hinzugezogen. Dies gilt
auch, wenn der Verdacht besteht, dass Waffen oder waffenähnliche oder andere
gefährdende Gegenstände mitgeführt werden.
m) Gem. § 91 Abs.1 Nr. 3 des BdgSchG, Rundschreiben Nr. 12/99 und des
Waffengesetzes ist das Mitbringen von Waffen jeglicher Art in der Schule verboten.
Als Waffen im Sinne des Gesetzes gelten alle dem Waffengesetz unterliegenden Waffen (also auch erlaubnisfrei zu erwerbende) sowie waffenähnliche oder andere gefährliche Gegen stände (z.B. Taschenmesser, Baseballschläger u.a.). Auch Nachbildungen von Waffen sind in das Verbot einbezogen.
n) Beschmierte oder beschmutzte Gegenstände des schulischen Bedarfs sind an unserer Schule nicht gewünscht. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Ordnung, Vollständigkeit und Sauberkeit seiner Schulsachen selbst verantwortlich.
In Fällen vorsätzlicher Sachbeschädigungen durch Schülerinnen und Schüler sind die Eltern in jedem Fall grundsätzlich schriftlich zu informieren.
o) Bei mutwilligen Beschädigungen oder Zerstörungen (z.B. dem Beschmieren von Bänken oder Wänden) haftet der Verursacher (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder finanzielle Haftung).
4. Das Verhalten auf dem Schulgrundstück
a) Auf dem Pausenhof ist zu allen Tageszeiten das Fahren mit Fahrrädern, Moped,
Motorrädern oder außerbetrieblichen Fahrzeugen aus Sicherheitsgründen verboten. Auf dem gesamten Gelände ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Fahrräder werden geschoben.
b) Das Verlassen des Schulgrundstücks während des Unterrichtstages ist aus Gründen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung gestattet.
c) Der Aufenthalt am Fahrradständer ist nur zum Hinstellen und Abholen der Fahrräder gestattet.
Die Schülerinnen und Schüler kommen auf eigene Gefahr mit Fahrrädern zur Schule
(keine Haftung für Beschädigungen, Diebstahl u.a.).
d) Als Pausenhof gelten für alle Schülerinnen und Schüler das Waldgrundstück innerhalb der Begrenzung und der Basketballplatz. Dabei ist der Eingangsbereich der Schule (kleines Tor) freizuhalten.
e) Das Schulgrundstück ist sauber zu halten.
Für Abfälle, wie Papier, Dosen usw. sind die Papierkörbe zu nutzen.
Bei vorsätzlichen Verstößen gegen diese Festlegung wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.
f) Die Ausfahrt am großen Tor ist kein Aufenthaltsort für Schüler.
g) Die auf dem Schulgelände vorhandenen Gegenstände (Tischtennisplatten, Bühne,
Spielgeräte usw.) dürfen nur zweckgemäß genutzt werden.
h) Alle Verhaltensweisen, welche zur Gefährdung, Schäden oder Störungen führen können, sind verboten (z.B. Toben, Balgen, Drängeln, Werfen mit Gegenständen, Lärmen). Während der Winterzeit gilt dies außerdem für Schlittern, Schneeballwerfen u.a.
i) Schülergruppen bzw. Klassen , die das Schulgrundstück verlassen wollen oder auf einen Lehrer warten (Grundschulklassen, Buskinder) stellen ihre Mappen zwischen die Laternen am Plattenweg und halten sich bis zur Ankunft des Lehrers/-in oder des Busses auf dem Pausenhof auf (in der Nähe des Plattenweges).
k) Der Sportplatz darf ohne Erlaubnis nicht betreten werden.
l) Das Betreten der Grünanlagen zwischen kl. Tor und dem Schulgebäude, der Böschung zur Straße hin, vor dem Schulgebäude und das Spielen auf der Böschung am Sportplatz sind untersagt.
m) In Freistunden sollen sich die SchülerInnen in den dafür zugewiesenen Räumen
aufhalten.
n) Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes müssen streng beachtet werden. Deshalb sind u.a. das Mitbringen jugendgefährdender Schriften, das Mitführen und Konsumieren von illegalen Drogen, das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken bzw. Getränken mit alkoholischen Beimischungen konsequent verboten, auch wenn SchülerInnen bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben oder älter sind. Das gilt grundsätzlich auch für Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes bzw. –geländes sowie zu Schulfahrten.
Grobe Verstöße werden in jedem Fall mit Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Im gesamten Schulgebäude und Schulgelände gilt für alle Personen absolutes Rauchverbot. Dies beinhaltet auch die Verwendung von E-Zigaretten.
o) Es besteht während der Unterrichtszeit für Schüler grundsätzlich Handyverbot. Zuwiderhandlungen führen unweigerlich zum Einzug des Gerätes durch die Fachlehrkräfte. Die Rückgabe wird bei minderjährigen Schülern durch die Lehrkraft mit den Sorgenberechtigten geklärt. Ausnahmen klären die Lehrerkräfte vor Beginn des jeweiligen Unterrichts.
5. Schüleraufsicht
Zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verbesserung der Ordnung werden geeigneten bzw. interessierten Schülern Aufsichtsaufgaben übertragen.
1.) Der Aufsichtsbereich erstreckt sich über das gesamte Haus (Ober- und Erdgeschoss, Keller), vor allem aber im Foyer.
2.) Die Hauptaufgabe der Schüleraufsicht besteht darin, die Durchsetzung der Hausordnung aktiv zu unterstützen.
6. Alarm- und Evakuierungsplan im Katastrophenfall
für das gesamte Schulgebäude der Grund- und Oberschule Groß Köris
Bei Ertönen des Alarmsignals : 20 sek kurze Klingelzeichen oder Alarmrufe
verlassen alle Schülerinnen in Ruhe und geordnet wie folgt ihre Klassenräume:
Schulleiter / Sekretariat: | Foyerausgang |
Informatikraum : | Haupteingang |
Lehrerzimmer : | unterer Flur – Foyerausgang |
stellv. Schulleiterraum : | unterer Flur – Foyerausgang bei geschlossener Brandschutztür Notausgang Fluchttreppe |
Raum 8 : |
unterer Flur – Foyerausgang bei geschlossener Brandschutztür Notausgang Fluchttreppe |
unterer Flur – Notausgang-Fluchttreppe Fluchttreppe | |
Raum 9 : | unterer Flur – Foyerausgang |
unterer Flur – Notausgang-Fluchttreppe | |
Raum 10: |
unterer Flur – Notausgang-Fluchttreppe |
Raum 11 : | unterer Flur – Notausgang-Fluchttreppe |
Raum 12 : | unterer Flur – Notausgang-Fluchttreppe |
Raum 13 (Info II) : | unterer Flur – Notausgang-Fluchttreppe |
Raum 5 : |
oberer Flur – Treppe (links) – Haupteingang |
Raum 6 : | oberer Flur – Treppe (links) – Foyerausgang |
Raum 7 (Zeichenraum) : | oberer Flur – Treppe (rechts) – Foyerausgang |
bei geschlossener Brandschutztür: oberer Flur – Notausgang – Fluchttreppe |
|
Raum 4 : |
oberer Flur – Notausgang – Fluchttreppe |
Raum 3 : | oberer Flur – Notausgang – Fluchttreppe |
Raum 2 : | oberer Flur – Notausgang – Fluchttreppe |
Raum 1 : | oberer Flur – Notausgang – Fluchttreppe |
Raum 14 : |
Treppe (rechts) – Haupteingang o d e r Ausstieg aus dem Fenster bei Gefahr im Flur |
Raum 15 : | unterer Flur - Treppe (rechts) – Haupteingang o d e r Ausstieg aus dem Fenster bei Gefahr im Flur |
Raum 16 : | unterer Flur – Treppe (links) – Haupteingang o d e r Ausstieg aus dem Fenster bei Gefahr im Flur |
Raum 17 : | unterer Flur – Treppe (links) – Haupteingang o d e r Ausstieg aus dem Fenster bei Gefahr im Flur |
Raum 18 (Küche/ AL-R.) : |
unterer Flur – Treppe (links) – Haupteingang o d e r Ausstieg aus dem Fenster bei Gefahr im Flur |
Werkgebäude : |
Tür |
Arbeitslehreraum : | unterer Flur – Hauptausgang |
Raum 22 : | unterer Flur – Hauptausgang |
Raum 23 : | oberer Flur – Treppe – Hauptausgang o d e r bei Gefahr im Flur/Treppenhaus Ausstieg aus dem Fenster |
Raum 21 : | oberer Flur – Treppe – Hauptausgang o d e r bei Gefahr im Flur/Treppenhaus Ausstieg aus dem Fenster im Raum 23 |
Sammelstelle : | Basketballplatz |
Kellerräume : |
Flur und Treppe zum Haupteingang |
Sammelplatz: | Waldgrundstück |
Schulerweiterungsbau:
R 1a, 2a, Lehrerzimmer | Haupteingang unterer Flur |
R 3a, 4a |
Notausgang zur Hauptstraße unterer Flur |
R 5a, 6a |
Treppe zum unteren Flur, Haupteingang |
R 7a, 8a, 9a |
Notausgang zur Hauptstraße oberer Flur |
Sammelstelle: Mitte Schulhof, hinter der Bühne
Die unterrichtenden Lehrerkräfte überprüfen, ob alle Schülerinnen und Schüler mit ihnen das Schulhaus verlassen haben.
Die Mitarbeiter des technischen Bereiches verlassen das Schulhaus auf schnellstem Wege und finden sich ebenfalls am Sammelplatz ein.
Bei Alarm sollte die zentrale Stromversorgung im Keller abgestellt werden (Schlüssel im Sekretariat).
7. Geltungsbereich
Die Festlegungen der Hausordnung gelten sinngemäß auch für alle anderen Bereiche der Grund- und Oberschule „Schenkenland“ (Schulprojekt, Mehrzweckhalle, Werkraum).
M. Hähnel
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Schulleiterin
17.08.2022